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Können Hotels und andere Hotelanbieter einen Versicherungsanspruch wegen Betriebsunterbrechung für COVID-19 einreichen?

Können Hotels und andere Hotelanbieter einen Versicherungsanspruch wegen Betriebsunterbrechung für COVID-19 einreichen?

Die Hotellerie hat in den letzten Jahren einige schwierige Zeiten durchgemacht. Die Eigentümer mussten aufgrund eines Rückgangs der Belegung und der durchschnittlichen Tagessätze die Kosten senken. Mit COVID-19 und den „Shelter-in-Place“ -Regeln scheint kein anderer Sektor stärker betroffen zu sein als der Gastgewerbesektor.


Nach Angaben des Amerikanischer Hotel- und Unterkunftsverband (AHLA)Von dem Moment an, als das Problem der öffentlichen Gesundheit Mitte Februar im Land begann, haben Hotels mehr als 31 Milliarden US-Dollar an Zimmereinnahmen verloren. Dies bedeutet, dass Hotels derzeit bis zu 400 Millionen US-Dollar Zimmerumsatz pro Tag verlieren, basierend auf den aktuellen Belegungsraten und Umsatztrends. Sollte das Coronavirus anhalten, wird die Hotellerie voraussichtlich jede Woche etwa 2.8 Milliarden US-Dollar verlieren.


Angesichts der ebenso hohen Prämie, die Hotelbesitzer jährlich für ihre Betriebsunterbrechungsversicherung zahlen, ist zu erwarten, dass ein Teil davon ihren Verlust während dieser Pandemie decken wird. 


Ihre Versicherung kann möglicherweise Ihren Einnahmeverlust während dieser Pandemie decken. Ein Anwalt für Versicherungsansprüche bei Oshan und Mitarbeiter kann Ihnen helfen, Ihre Richtlinien durchzugehen. Rufen Sie uns noch heute an (206) 335-3880 oder (646) 421-4062 in Kontakt zu treten.


Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Deckung, die zur Deckung Ihres Einkommensverlusts infolge der Schließung Ihres Geschäfts besteht. Die Deckung für Betriebsunterbrechungen kann als Teil Ihrer gewerblichen All-Risk-Sachversicherung oder als unabhängige Police enthalten sein.


Für Hotels und die Hotellerie im Allgemeinen wird erwartet, dass die Versicherung Ihren Verdienstausfall während des „Zeitraums der Entschädigung“ oder für „zusätzliche Kosten“ abdeckt. In der Regel deckt die Versicherung den Verlust des Nettoeinkommens während der Zeit ab, in der ein Betrieb geschlossen oder teilweise ausgesetzt wird.


Bei Standardrichtlinien für Betriebsunterbrechungen kann die Abdeckung aktiviert werden, wenn:

  1. körperlicher Schaden,
  2. zu versichertem Eigentum
  3. verursacht durch eine gedeckte Gefahr,
  4. was zu einem quantifizierbaren Betriebsunterbrechungsverlust führt,
  5. während des Zeitraums, der zur Wiederherstellung des beschädigten Eigentums benötigt wird.

Deckung durch die Zivilbehörde

Die Versicherung für Gewerbeimmobilien kann auch die Deckung von Verlusten umfassen, die durch die Schließung von Immobilien auf Anordnung einer Zivilbehörde verursacht werden. Diese Versicherung schützt normalerweise Ihre Verluste, wenn Sie aufgrund einer behördlichen Anordnung keinen Zugang zu Ihrem Eigentum haben.

In einigen Richtlinien ist es auch erforderlich, dass die Anordnung der „Zivilbehörde“ auf „physische Schäden“ an Ihrem Hotel oder einem nahe gelegenen Grundstück zurückzuführen ist. 


Kann Ihre Versicherung für Betriebsunterbrechungen während dieser Coronavirus-Pandemie abgeschlossen werden?

Normalerweise sollte es so sein. Dies hängt jedoch weitgehend von einer Reihe von Faktoren ab, wie z. B. Limits und Sublimits von Versicherungspolicen, den besonderen Bedingungen Ihrer Police und der Art des erlittenen Schadens.


Es kann argumentiert werden, dass die Ausbreitung der Pest Schäden an Ihren Geschäftsräumen verursacht hat und immer noch verursacht, wie in Ihrer Versicherungspolice definiert. Die Existenz von COVID-19 in Ihrem Geschäftsumfeld stellt eine direkte Bedrohung für das Unternehmen selbst dar. Dies führte zur Sperrung Ihres Hotels. Es kann daher argumentiert werden, dass dies allein als „physischer Schaden“ qualifiziert ist.


Die Richtlinie „Shelter-in-Place“ kann auch als Anordnung einer „Zivilbehörde“ betrachtet werden. Somit fällt die Anordnung der Regierung unter die Klausel der „Zivilbehörde“.


Was sagen Versicherungsunternehmen zur Deckung von Betriebsunterbrechungen für COVID-19?

Einige Versicherungsunternehmen, in a Brief gegenüber einer Gruppe von Kongressmitgliedern argumentieren, dass Verluste im Zusammenhang mit COVID-19 nicht in die Berichterstattung über Betriebsunterbrechungen einbezogen werden sollten. Nach Angaben der Versicherer sind die Richtlinien für Betriebsunterbrechungen nicht so konzipiert, dass sie gegen übertragbare Krankheiten wie COVID-19 abgesichert sind.


Es überrascht nicht, dass Versicherungsunternehmen auch argumentieren, dass das Vorhandensein des Virus in Ihrem Hotel oder in Ihrem Hotel keine „physischen Schäden“ darstellt.

Es wird ferner angegeben, dass Coronavirus ein "Schadstoff" ist und die meisten Versicherungspolicen spezifische Ausschlüsse für Ansprüche enthalten, die sich aus "Schadstoff" und "Viren" ergeben oder damit zusammenhängen.


Können Sie dennoch einen Antrag auf Betriebsunterbrechung für Ihr Hotel stellen?

Die Argumente oder der juristische Diskurs darüber, ob der Anspruch auf Betriebsunterbrechung COVID-19 abdeckt oder nicht, dauern noch an.

Es scheint jedoch, dass sich die Chancen in Richtung Hotelbesitzer neigen. Am 10. April ging Präsident Trump während seiner Amtszeit auf das Thema Betriebsunterbrechungsversicherung ein tägliche Pressekonferenz der Task Force Coronavirus (COVID-19). Trump erklärte, es sei nur fair für Unternehmer, ein Sicherheitsnetz von Versicherungsunternehmen zu erhalten.


Noch wichtiger ist, dass viele Staaten Gesetze erlassen, die die Versicherer zur Zahlung zwingen Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung aufgrund dieser Pandemie. In vielen Gesetzen, die vom staatlichen Gesetzgeber verabschiedet werden müssen, sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, ihre Deckung auf COVID-19-Ansprüche auf Betriebsunterbrechung auszudehnen, selbst wenn „Viren“ ausdrücklich von den Richtlinien ausgeschlossen sind.


Rechtsstreitigkeiten und Gesetze sind dabei, das Unrecht zu korrigieren, das Ihnen angetan werden kann, wenn Ihr Anspruch auf Betriebsunterbrechung abgelehnt wird.


Die schnellstmögliche Einreichung eines Antrags auf Betriebsunterbrechung ist eine kluge Geschäftsentscheidung. Ihr Anwalt für Versicherungsansprüche kann Ihnen dabei helfen, Ihre Police zu überprüfen und herauszufinden, ob Ihr Einnahmeverlust durch Ihre Police für Betriebsunterbrechungen gedeckt ist.


Wenden Sie sich noch heute an einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsansprüche

Schützen Sie Ihr Hotelgeschäft so schnell wie möglich. Die meisten Richtlinien für Betriebsunterbrechungen enthalten Einschränkungen hinsichtlich des Zeitpunkts für die Einreichung eines Anspruchs.

Selbst wenn Sie einen Anspruch eingereicht haben und dieser abgelehnt wurde, kann ein erfahrener Anwalt für Versicherungsansprüche möglicherweise Ihren Anspruch aushandeln oder eine Klage einreichen, um sicherzustellen, dass Sie den Vorteil erhalten, den Sie verdienen.


At Oshan und MitarbeiterUnsere erfahrenen Anwälte wissen, wie man mit Versicherungsansprüchen umgeht. Unsere Anwälte in unseren Büros in New York, Washington, Pennsylvania, Illinois, Kalifornien und Puerto Rico sind bereit, Ihren Versicherungsanspruch bei Ihnen geltend zu machen.


Kontaktieren Sie uns in unseren Büros. Sie können uns online für eine kontaktieren kostenlose unverbindliche Beratung hier oder rufen Sie uns an (206) 335-3880 oder (646) 421-4062.



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