Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie oder jemand anderes eine leichtes Schädel-Hirn-Trauma (MTBI) ist es wichtig, die Situation sorgfältig zu beurteilen. Diese Checkliste soll Ihnen helfen, Symptome und Anzeichen zu erkennen, die auf eine leichte TBI hinweisen können, die allgemein als Gehirnerschütterung bezeichnet wird. Obwohl diese Checkliste nützliche Erkenntnisse liefern kann, ist es wichtig, bei Verdacht auf eine Hirnverletzung eine professionelle medizinische Untersuchung und Behandlung in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, ist es wichtig, so schnell wie möglich einen Arzt aufzusuchen. Wenden Sie sich zur weiteren Untersuchung und Behandlung an einen Arzt, der auf Hirnverletzungen spezialisiert ist. Wenn Sie vermuten, dass jemand anders eine Gehirnerschütterung hat, fordern Sie ihn auf, sofort einen Arzt aufzusuchen.
Diese Checkliste ist kein Diagnoseinstrument. Jeder Verdacht auf eine Hirnverletzung sollte von einem Arzt untersucht werden. Auch wenn die Symptome nur leicht erscheinen, können sie dennoch auf eine schwere Verletzung hinweisen. Eine ordnungsgemäße Untersuchung und Behandlung sind für die Genesung von entscheidender Bedeutung. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Symptome einer leichten traumatischen Hirnverletzung aufweisen, wenden Sie sich bitte jederzeit an Oshan & Associates, um Hilfe und Beratung zu den rechtlichen Auswirkungen solcher Verletzungen zu erhalten.
Anwälte für Personenschäden in Seattle Wir betreuen King County, Washington seit 2000. Die Tätigkeitsbereiche für Personenschäden in Seattle umfassen unter anderem Folgendes:
Anwälte für Personenschäden in Tacoma Wir betreuen Pierce County, Washington seit 2000. Die Tätigkeitsbereiche von Tacoma für Personenschäden umfassen unter anderem Folgendes:
Yakima Anwälte für Personenschäden Wir betreuen Yakima County, Washington seit 2000. Die Tätigkeitsbereiche von Yakima für Personenschäden umfassen unter anderem Folgendes:
Bestimmte Personenschadensfälle, die wir landesweit übernehmen. Zu den nationalen Tätigkeitsbereichen für Personenschäden gehören unter anderem die folgenden: