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Können Restaurants wegen der COVID-19-Pandemie Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung geltend machen?

Können Restaurants wegen der COVID-19-Pandemie Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung geltend machen?

Eine beträchtliche Anzahl von Menschen fragt immer noch: "Warum sich die Mühe machen, Versicherungsprämien zu zahlen?" Nun, aus offensichtlichen Gründen ... weil wir nicht wissen, wann wir sie brauchen könnten. Wenn Sie für Restaurantbesitzer Tausende von Dollar in eine Versicherungspolice eingezahlt haben, erwarten Sie, dass sie Ihren Rücken haben, wenn Sie ihn am dringendsten benötigen. 

Aus diesem Grund investieren Restaurantbesitzer erhebliche Versicherungsinvestitionen in den Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese Versicherungspolice soll Geschäftsinhaber abdecken, falls etwas außerhalb ihrer Kontrolle eine Betriebsunterbrechung erzwingt.

Mit der Coronavirus-Pandemie und den anschließenden „Shelter-in-Place“ - und Sperrbefehlen haben viele Restaurants gemeinsam mit anderen „nicht wesentlichen“ Unternehmen das Geschäft eingestellt. Aber kann die "Betriebsunterbrechung" diesen besonderen Vorfall abdecken? Sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, Ansprüche an Versicherungsnehmer auszuzahlen?

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die derzeitige Betriebsunterbrechung. Ein erfahrener Anwalt für Betriebsunterbrechungen bei Oshan and Associates kann Ihnen helfen, Ihre Versicherungspolice zu überprüfen und Einblicke in Ihre Versicherungspolice zu gewähren.

Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung und deren Auswirkungen auf Ihr Restaurant

Betriebsunterbrechungspolicen, auch als "Unternehmenseinkommensversicherung" bezeichnet, decken im Allgemeinen den Einkommensverlust ab, den ein Unternehmen nach einer "Katastrophe" erleidet. Dies ist ein weiter fortgeschrittener Versicherungsschutz für die Sachversicherung, der nur den physischen Schaden des Unternehmens abdeckt.

In den meisten Betriebsunterbrechungsversicherungen deckt die Versicherung den Verlust des Nettoeinkommens während der Zeit ab, in der ein Betrieb geschlossen oder teilweise ausgesetzt wird. Dies beinhaltet die Schließung aufgrund von:

  • Zivilbehörde,
  • Übertragbare Krankheit,
  • Körperlicher Verlust oder Beschädigung usw.

Die Deckung durch die „Zivilbehörde“ passt möglicherweise am besten zu Ihnen als Restaurantbesitzer, um Anspruch auf Ihre Leistung zu erheben. Der Einkommensverlust aufgrund der Sperrrichtlinie aufgrund der Coronavirus-Pandemie kann so interpretiert werden, dass er in den Versicherungsschutz Ihrer Versicherung fällt.

Darüber hinaus gibt es einige „All-Risk“ -Richtlinien, die jedes einzelne Risiko abdecken sollen, das Ihr Restaurant eingehen könnte.

Sofern Ihre Betriebsunterbrechungsrichtlinie "Viren", "Pandemien", "Nutzungsausfall", "Kontamination oder Verschmutzung" usw. nicht ausdrücklich ausschließt, ist die Versicherungsgesellschaft möglicherweise verpflichtet, Ihnen Ihren Anspruch zu zahlen.

Schutz Ihres Restaurants während der COVID-19-Pandemie

Bekanntlich zahlen Versicherungsunternehmen nicht jedem Versicherungsnehmer Leistungen aus, die genauso viel beanspruchen, wie sie beanspruchen. Tatsächlich verdient die Branche Milliarden von Dollar pro Jahr, indem sie Ansprüche ablehnt.

Im Gegensatz zu vielen anderen decken die Versicherungspolicen von Restaurants ein breiteres Spektrum von Betriebsunterbrechungen ab. Versicherungsunternehmen haben argumentiert, dass die Bezahlung aller Betriebsunterbrechungsversicherungsansprüche von Restaurantbesitzern zu "überwältigend" sein wird. Aus diesem Grund lehnen Versicherungsunternehmen jetzt Ansprüche einiger Geschäftsinhaber ab.

Aber dieses Argument hat nicht viel zu bieten. In der Tat kann es als qualifizieren Versicherung böser Glaube. Die erste Priorität wäre, sicherzustellen, dass Versicherungsunternehmen ihren Verpflichtungen gegenüber Ihrer Police nachkommen.

Eine Reihe von Staaten, darunter Ohio, Massachusetts, New Jersey, New York und Pennsylvania, haben jetzt Derzeit laufende Gesetze, die Richtlinien zur Unterbrechung des Geschäftsbetriebs erfordern würden, um die Coronavirus-Pandemie abzudecken.

Der Entwurf des Pandemic Risk Insurance Act würde die Versicherer auch dazu verpflichten, Geschäftsverluste aufgrund einer Pandemie zu decken. Dies erfordert, dass die Bundesregierung als Rückschlag fungiert, wenn ihre Auszahlungen 250 Millionen US-Dollar überschreiten.

Sollten Sie einen Anspruch auf Betriebsunterbrechung geltend machen, um COVID-19 abzudecken?

Es hängt alles vollständig von der jeweiligen Sprache Ihrer Richtlinie ab. Wenn Ihre Richtlinie keine Pandemien auslöst - was in den meisten Fällen nicht der Fall ist -, sollten Sie einen Anspruch geltend machen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Versicherungspolice Ihr Restaurant vor einer Pandemie schützt oder nicht, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Versicherungsansprüche wenden.

In diesem Fall müssen Sie ein Formular zum Nachweis des Verlusts einreichen, aus dem die Höhe des Verlusts hervorgeht, den Ihr Restaurant erlitten hat.

Wenn die Versicherungsgesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, können Sie dennoch ein Feststellungsurteil einholen, das den Versicherer zur Zahlung Ihrer Versicherungsansprüche verpflichtet. Diese Leistung kann auch Schadensersatz wegen Vertragsverletzung sowie „bösen Willen“ des Versicherers umfassen.

Wenden Sie sich noch heute an einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsansprüche

Die meisten Richtlinien für Betriebsunterbrechungen enthalten Bestimmungen zum Zeitpunkt der Einreichung eines Anspruchs.

Selbst wenn Sie einen Anspruch eingereicht haben und dieser abgelehnt wurde, kann ein erfahrener Anwalt für Versicherungsansprüche möglicherweise Ihren Anspruch aushandeln oder eine Klage einreichen, um sicherzustellen, dass Sie den Vorteil erhalten, den Sie verdienen.

Bei Oshan and Associates wissen unsere erfahrenen Anwälte für Betriebsunterbrechungen, wie sie mit Versicherungsansprüchen umgehen. Unsere Anwälte in unseren Büros in New York, Washington, Pennsylvania, Illinois, Kalifornien und Puerto Rico sind bereit, Ihren Versicherungsanspruch bei Ihnen geltend zu machen.

Kontaktieren Sie uns in unseren Büros. Sie können uns online für eine kontaktieren kostenlose unverbindliche Beratung hier oder rufen Sie uns an (206) 335-3880 oder (646) 421-4062.



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